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Ab dem 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des BMI (www.bmi.bund.de)