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Aufgrund der Reform des Passgesetzes, ist seit 01.05.2025 nur noch die Entgegennahme von zertifizierten, digitalen Lichtbildern für die Ausstellung von Ausweisdokumenten zulässig.
Da es zur Zeit noch zu technischen Schwierigkeiten seitens des Aufstellers des Lichtbildsystems kommt, ist eine Aufnahme der digitalen Lichtbilder in den Passämtern zur Zeit noch nicht möglich. Wann die digitale Lichtbildererfassung bei uns möglich ist, ist im Moment noch nicht absehbar. Wir warten auf entsprechende Rückmeldung.
Sollten Sie beabsichtigen, ein Ausweisdokument zu beantragen, bitten wir Sie um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Passamt. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des BMI (www.bmi.bund.de)