- Rathaus
- Leben in Bad König
- Tourismus & Kultur
- Wirtschaft
Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen reichen nun bis in den Odenwaldkreis - auch Bad König betroffen
Ein relativ kleiner Teil des Kreisgebiets befindet sich in der Sperrzone II, in der strenge Maßnahmen gelten, unter anderem ein Jagdverbot (mit wenigen Ausnahmen) und das Verbot, Schweine außerhalb dieser Zone zu transportieren. Betroffen sind Teile von Brensbach und von Fränkisch-Crumbach sowie ein kleiner Randbereich von Reichelsheim.
Bürgerinnen und Bürger dürfen in dieser Zone in Waldgebieten die ausgewiesenen Wege nicht verlassen; davon nicht betroffen sind Personen, die aus dienstlichen Gründen das Waldgebiet betreten müssen. Außerdem sind Hunde an der Leine zu führen. Auch für landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Feldern gelten besondere Auflagen.
Weitere Teile des Kreisgebiets liegen in der Sperrzone I, auch Pufferzone genannt. Die entsprechenden Maßnahmen gelten vor allem für die Jagd und die Landwirtschaft. Zum Beispiel soll die Verbreitung des Virus durch verstärkte Jagd auf Wildschweine verhindert werden sowie durch einen optimierten Schutz von Hausschweinen vor dem Kontakt mit Wildschweinen. Folgende Bereiche des Kreises sind davon betroffen:
- die Stadt Breuberg // die Gemeinde Höchst // die Gemeinde Brombachtal // Teile der Gemeinde Lützelbach // Teile der Stadt Bad König // Teile der Stadt Michelstadt // Teile der Stadt Erbach // Teile der Gemeinde Mossautal // Teile der Gemeinde Reichelsheim // Teile der Gemeinde Fränkisch-Crumbach // Teile der Gemeinde Brensbach
Gebündelte Informationen samt interaktiver Karte auf der Kreis-Homepage
Alle Maßnahmen, die in den beiden Zonen gelten, können den Allgemeinverfügungen entnommen werden.
Hier gelangen Sie zu den Allgemeinverfügungen:
Eingestellt sind außerdem zwei interaktive Karten für die beiden Sperrzonen. Mit einem Klick auf die Zahnräder im Menü rechts kann der eigene Wohnort lokalisiert werden, um genau zu erkennen, in welcher Zone man sich befindet.
Eigene Meldebögen für Schweinehalter und für den Fund toter Wildschweine
Auf der Homepage eingestellt sind auch mehrere Meldebögen: zum einen für Schweinehalter, die bei der Veterinärbehörde noch nicht registriert sind – dies ist gerade angesichts der aktuellen Situation unbedingt erforderlich – und zum anderen für Schweinehalter, deren Betriebe beziehungsweise Ställe sich in den Sperrzonen I oder II befinden. Außerdem gibt es ein Formular, mit dem jede und jeder Funde von toten Wildschweinen melden kann.
Speisereste nicht in der Natur „entsorgen“
Überall im Kreisgebiet gilt die dringende Bitte der Kreisverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger, Speisereste nicht in der Natur zu „entsorgen“. Über sie können sich Wildschweine unter Umständen mit dem Virus infizieren.
Quelle: Pressemitteilung des Odenwaldkreises
Weitere Informationen über die Ausweitung der Sprerrzone I (Pufferzone) und über die Meldepflicht privater Schweinehalter finden Sie hier: