Informationen zu ihrem Grundsteuerbescheid und der Grundsteuerreform


Der Hessische Landtag hat im Dezember des Jahres 2021 das „Hessische Grundsteuergesetz“ verabschiedet. Die nun gültige, neue Berechnungsmethode sieht vor, dass die Berechnung der Grundsteuer auf aktuelleren und gerechteren Werten basiert. Die meisten Grundstücksbesitzer haben von den hessischen Finanzämtern mittlerweile bereits ihren Grundsteuermessbescheid über den neuen, ab dem 01.01.2025 gültigen, Grundsteuermessbetrag erhalten. Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen gegenüber der hessischen Finanzverwaltung erklärten Angaben (wie z. B. den Flächen) und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen. Diesen Messbetrag multipliziert die Stadt Bad König mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuer.

Hinweis: Bei Fragen oder Widersprüchen zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt in Michelstadt.

Die Grundsteuerreform soll durch die Kommunen aufkommensneutral durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer (die Einnahmen, die die Stadt Bad König insgesamt im Veranlagungszeitraum mit der Grundsteuer erzielt) durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich, auf Grundlage der neuen Messbeträge jedoch teilweise erheblich ändern. Das heißt, dass manche Eigentümerinnen und Eigentümer künftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger.

Zur Erreichung eines annähernd gleichen Steueraufkommens wie im vergangenen Jahr hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König in Ihrer Sitzung am 21.11.2024 folgende Grundsteuerhebesätze beschlossen:

  • für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 475%
  • für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 610%

Sollte sich im Verlauf des Steuerjahres 2025 die Faktenlage ergeben, dass die aktuell beschlossenen Hebesätze Grundsteuer A und Grundsteuer B zu einem höheren oder niedrigeren Steueraufkommen führen sollten, wird der Magistrat der Stadt Bad König eine entsprechende Anpassung der Hebesätze vorschlagen, um dem Grundsatz der Aufkommensneutralität zu entsprechen.

Magistrat der Stadt Bad König
Steueramt