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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad König
Feststellung der Gemeindewahlleiterin über das Ausscheiden und Nachrücken einer/s Stadtverordneten gemäß § 34 KWG
Gemäß § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich Folgendes öffentlich bekannt:
Der am 14.03.2021 gewählte Bewerber der Zukunft Bad König e. V. (ZBK), Herr Christian Huber, Faltenweg 2 c, 64732 Bad König hat auf sein Mandat als Stadtverordneter verzichtet.
Ich stelle fest, dass gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) als nächste, noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Zukunft Bad König e. V. (ZBK), mit den meisten Stimmen, Frau Andrea de la Haye, Berggartenstraße 75, 64732 Bad König, in die Stadtverordnetenversammlung Bad König nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen, nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Bad König, 18.11.2024
Christiane Kees,
Gemeindewahlleiterin
B45 Ersatzneubau des Brückenbauwerks über die Mümling bei Bad König - Zell - Duldung von Vorarbeiten auf Grundstücken - Erhebung der Planungsgrundlagen
Im Zuge der Vorarbeiten zur Durchführung der o.g. Baumaßnahme – Erhebung der Planungsgrundlagen – ist es notwendig, dass Bedienstete von Hessen Mobil – Straßen- und
Verkehrsmanagement oder von Hessen Mobil beauftragte Firmen oder Personen zur Durchführung von Vorarbeiten verschiedene Grundstücke betreten.
Diese Vorarbeiten, in Form von faunistischen und floristischen Erhebungen, werden im Jahr 2025 durchgeführt.
Eingefriedete Grundstücke werden nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Grundstücksberechtigten betreten.
Die vorgesehenen Vorarbeiten erstrecken sich auf alle Grundstücke, die sich auf der beigefügten Übersichtskarte innerhalb der dargestellten Umgrenzung befinden. Die betreffenden Grundstücke liegen innerhalb der Gemeinde Bad König. Da der (Aus-) Bau von Straßen sowie Brückenbauwerken im Interesse der Allgemeinheit liegt, hat das hessische Straßengesetz (HStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, die angesprochenen Vorarbeiten zu dulden (§ 32 b HStrG).
Durch die vorgenannten Vorarbeiten ist nicht zu erwarten, dass einem Grundstückseigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in Geld leisten.
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag von Hessen Mobil oder des Grundstücksberechtigten die Entschädigung fest.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung Widerspruch bei Hessen Mobil, Straßen – und Verkehrsmanagement, AST Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, Teil-
plan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden und
Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr, der Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern , aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a. M. und Wiesbaden.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Der
- Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
- Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden
- Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main
tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung. Die genannten Teilpläne sind ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.
Darmstadt, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 – 66 i 05.07
Wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad König
Anlaufstellen im Falle eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (länger als 2 Stunden)
Für den Ernstfall bei einem langandauernden Stromausfall hat die Stadt Bad König folgende Vorkehrungen getroffen:
Es werden folgende 5 Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die mit Notstromaggregaten ausgestattet sind.
In diesen Anlaufstellen bekommen Sie Informationen oder auch praktische Hilfe:
- Kernstadt Bad König: Wandelhalle, Elisabethenstraße 7
- Stadtteil Fürstengrund: Dorfgemeinschaftshaus/Feuerwehrhaus, Fürstengrunder Straße 37
- Stadtteil Kimbach: Dorfgemeinschaftshaus, Im Kimbachtal 33
- Stadtteile im Kinzigtal (Etzen-Gesäß, Nieder-Kinzig, Ober-Kinzig mit Gumpersberg):
Neue Feuerwache Kinzigtal, Ortsausgang Nieder-Kinzig Richtung Ober-Kinzig, Außenliegend 112 (Verlängerung
Darmstädter Straße, an der Abzweigung Pfälzer Höfe/Brombachtal)
(- Stadtteil Momart: Transfer durch die Feuerwehr nach Bad König oder Zell)
- Stadtteil Zell: Feuerwehrhaus, An der Alten Schule 4
Eine telefonische Erreichbarkeit der Einsatzleitung der Feuerwehr und der Stadtverwaltung ist im Ernstfall ebenfalls gewährleistet:
- Einsatzzentrale der Stützpunkt-Feuerwehr Bad König: 06063/4200 (Feuerwehrhaus Bad König, Jahnstraße 4)
- Stadtverwaltung Bad König: 06063/5009-0
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wir bitten um Beachtung.
Der Magistrat der Stadt Bad König
Muhn, Bürgermeister
Öffentliche Toiletten in Bad König
WC-Anlage an der Minigolfanlage / Kurpark
Montag bis Sonntag: 7:00 Uhr - 20:00 Uhr
WC im Kurzentrum / Wandelhalle
Werktags: 9:00 Uhr - 17:30 Uhr (Eingang: Elisabethenstraße / Kur- und Therapiezentrum /Dialysepraxis)