Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt

Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde) Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, Teil-
plan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden und
Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr, der Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern , aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt gibt es die Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a. M. und Wiesbaden.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Der

  • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise
  • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden
  • Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main

tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung. Die genannten Teilpläne sind ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.

Darmstadt, 28. Oktober 2024
Regierungspräsidium Darmstadt
III 33.3 – 66 i 05.07

Wichtiger Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad König

Anlaufstellen im Falle eines flächendeckenden, langandauernden Stromausfalls (länger als 2 Stunden)

Für den Ernstfall bei einem langandauernden Stromausfall hat die Stadt Bad König folgende Vorkehrungen getroffen:
Es werden folgende 5 Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die mit Notstromaggregaten ausgestattet sind.
In diesen Anlaufstellen bekommen Sie Informationen oder auch praktische Hilfe:

- Kernstadt Bad König: Wandelhalle, Elisabethenstraße 7
- Stadtteil Fürstengrund: Dorfgemeinschaftshaus/Feuerwehrhaus, Fürstengrunder Straße 37
- Stadtteil Kimbach: Dorfgemeinschaftshaus, Im Kimbachtal 33
- Stadtteile im Kinzigtal (Etzen-Gesäß, Nieder-Kinzig, Ober-Kinzig mit Gumpersberg):
  Neue Feuerwache Kinzigtal, Ortsausgang Nieder-Kinzig Richtung Ober-Kinzig, Außenliegend 112 (Verlängerung    

  Darmstädter Straße, an der Abzweigung Pfälzer Höfe/Brombachtal)

(- Stadtteil Momart: Transfer durch die Feuerwehr nach Bad König oder Zell)

- Stadtteil Zell: Feuerwehrhaus, An der Alten Schule 4


Eine telefonische Erreichbarkeit der Einsatzleitung der Feuerwehr und der Stadtverwaltung ist im Ernstfall ebenfalls gewährleistet:
- Einsatzzentrale der Stützpunkt-Feuerwehr Bad König: 06063/4200 (Feuerwehrhaus Bad König, Jahnstraße 4)
- Stadtverwaltung Bad König: 06063/5009-0

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir bitten um Beachtung.

Der Magistrat der Stadt Bad König
Muhn, Bürgermeister

Öffentliche Toiletten in Bad König

WC-Anlage an der Minigolfanlage / Kurpark

Montag bis Sonntag: 7:00 Uhr - 20:00 Uhr


WC im Kurzentrum / Wandelhalle

Werktags: 9:00 Uhr - 17:30 Uhr (Eingang: Elisabethenstraße / Kur- und Therapiezentrum /Dialysepraxis)