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Melde- und Passamt
Wichtige Information des Passamtes!
Bitte prüfen Sie bei geplanten Reisen ihre Ausweisdokumente frühzeitig auf ihre Gültigkeit.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Ausweisdokument abgelaufen ist und beabsichtigen Sie kurzfristig zu verreisen, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihr Passamt, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Bitte beachten Sie auch, dass der Kinderreisepass seit 01.01.2024 alternativlos abgeschafft wurde. Seit 01.01.2024 benötigen auch Kinder einen Reisepass oder Personalausweis bei Reisen ins Ausland (auch innerhalb der EU).
Ihr Passamt
Leistungen unseres Melde- und Passamt
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem
Gewerbezentralregister jetzt online im Internet
beantragen
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen:
Fertigstellung / Abholung von Ausweisen und Pässen
Die von Ihnen beantragten Bundespersonalausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2-3 Wochen.
Unter der Telefonnummer 06063/5009-38 können Sie erfragen, ob Ihr beantragter Ausweis oder Pass abholbereit ist.
Bei Verhinderung des Antragstellers ist die Abholung eines Ausweises / Passes durch einen Dritten mittels Vollmacht möglich:
Kontakt
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Ausstellung von Kinderreisepässen
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 alternativlos
abgeschafft wurde. Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe behalten grundsätzlich bis zu dem eingedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ab 01.01.2024 sind für Kinder bei Reisen ins Ausland ein biometrisches Ausweisdokument, also entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass, zu beantragen. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder. Entsprechende Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Einwohnermelde- und Passamt gerne zur Verfügung.
Änderung bei den Lichtbildern
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
- Erstellung des Lichtbilds in der Behörde
Am 24.03.2025 wurde das so genannte PointID®, das Biometrie-Erfassungssystem der Bundesdruckerei GmbH der Stadt Bad König geliefert und steht fristgerecht ab 01.05.2025 zu Verfügung. Für die Erstellung des Lichtbildes in der Behörde wird eine Gebühr i. H. v. 6,00 € je Lichtbild fällig. - Erstellung des Lichtbildes außerhalb der Behörde durch einen privaten Fotodienstleister (z.B. Fotografinnen/ Fotografen) und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde
Hierbei gelten zusätzlich die Anforderungen der Technischen Richtlinien TR-03170. Die Fotodienstleister müssen sich bei einem privaten Cloud-Betreiber selbst registrieren. Aktuell arbeiten die Drogeriekette „DM“ sowie der Fotofachverband „RingFoto“ an einer entsprechenden Zertifizierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI)
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des BMI (www.bmi.bund.de)