Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.badkoenig.de veröffentlichte Website der Stadt Bad König.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 01.09.2024 bis 23.12.2024 durchgeführten Selbstbewertung.


Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1:

  1. Beschreibung

Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.

2. Maßnahmen

Geplante Einführung eines Tools auf der Homepage zur individuellen Anpassung von Kontrasten.

3. Zeitplan

Bis 30. Mai 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.

4. Barrierefreie Alternative

Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.


Barriere 2:

  1. Beschreibung

Gesamter Webauftritt: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nicht barrierefrei gestaltet.

2. Maßnahmen

Aktualisierung der .pdf-Dateien in ein barrierefreies Format

3. Zeitplan

Bis 30. Mai 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.

4. Barrierefreie Alternative

Über das Kontaktformular kann auf Anfrage eine barrierefreie Alternative zur Verfügung gestellt werden.


Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.


Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06.01.2025 erstellt. Diese Erklärung wurde nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a als Selbstbewertung durchgeführt.

 

  • (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)
  • (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)

 

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Bad König

Herr Patrick Wamßer

Schlossplatz 3

64732 Bad König

Telefon: 06063/5009-40

E-Mail: wamsser@stadt.badkoenig.de


Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keinezufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.


Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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