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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.badkoenig.de veröffentlichte Website der Stadt Bad König.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 01.09.2024 bis 23.12.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Beschreibung
Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
2. Maßnahmen
Geplante Einführung eines Tools auf der Homepage zur individuellen Anpassung von Kontrasten.
3. Zeitplan
Bis 30. Mai 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
4. Barrierefreie Alternative
Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 2:
- Beschreibung
Gesamter Webauftritt: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nicht barrierefrei gestaltet.
2. Maßnahmen
Aktualisierung der .pdf-Dateien in ein barrierefreies Format
3. Zeitplan
Bis 30. Mai 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
4. Barrierefreie Alternative
Über das Kontaktformular kann auf Anfrage eine barrierefreie Alternative zur Verfügung gestellt werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.01.2025 erstellt. Diese Erklärung wurde nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a als Selbstbewertung durchgeführt.
- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)
- (Hier steht, welche Aktualisierungen vorgenommen wurden)
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Bad König
Herr Patrick Wamßer
Schlossplatz 3
64732 Bad König
Telefon: 06063/5009-40
E-Mail: wamsser@stadt.badkoenig.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keinezufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901