Datenschutzhinweis für Wahlen

Datenschutzhinweis für Wahlen

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Verwaltung der Stadt Bad
König.


1. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes

Magistrat der Stadt Bad König
Schloßplatz 3
64732 Bad König
Tel.: 06063/5009-0; Fax: 06063/5509-54

Mail: stadtverwaltung@badkoenig.de

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den Magistrat der Stadt Bad König, vertreten durch den Bürgermeister richten


2. Datenschutzbeauftragter

b-pi sec GmbH
Herrn Bausch
Kopenhagener Str. 6
65552 Limburg
Tel.: 49 6431902910
Mail: dsb@b-pisec.com


Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen als betroffener Person ein Beschwerderecht bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde zu:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Tel: 0611/1408-0

Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.


3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Bad König liegenden Aufgaben im Hinblick auf die Durchführung von Wahlen, Entscheiden oder Abstimmungen erforderlich sind. Erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht aufgrund einer speziellen Rechtsvorschrift oder regelt diese den Datenschutz nicht abschließend, ist das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) anzuwenden. Rechtsgrundlagen für die Datenerhebung, -speicherung und –verarbeitung sind die für die jeweilige Wahl, Entscheidung oder Abstimmung geltenden Gesetze und Verordnungen (z. B. Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung).
Soweit Sie in einzelnen Fällen ausdrücklich gefragt werden, ob Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind, gilt Folgendes: Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies wirkt nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig. Von diesen Fällen abgesehen beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Bad König aber nicht auf einer Einwilligung, sondern auf gesetzlichen Regelungen, kann also auch gegen den Willen der Betroffenen geschehen. Ein Widerruf der Einwilligung ist daher nur möglich und von Bedeutung, wenn Sie zuvor – z. B. in einem Brief, mündlich oder in einem Formular – um Ihre Einwilligung gebeten worden sind.


4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen?

Wir verarbeiten bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Vor- und Nachnamen, Geburtsnamen, Geburtsdaten,
  • Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Wählerverzeichnisnummer

Ihre personenbezogenen Daten werden uns aus dem Einwohnermelderegister zur Verfügung gestellt. Die Speicherung der Daten erfolgt bei unserem Auftragsdatenverarbeiter, der ekom21. Zusätzliche personenbezogene Daten erheben wir in erster Linie bei Ihnen selbst, z. B. durch Ihre Mitteilungen und Anträge. In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen erhalten wir auch von anderen Behörden, wie z. B. den Gerichten, Daten zu Ihrer Person, die entsprechend gespeichert werden. Diese Informationen verarbeiten wir weiter.


5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

In automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und dann in überwiegend maschinellen Verfahren des Fachbereichs zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Das gilt auch für die Durchführung von Dienstleistungen durch unseren Auftragsdatenverarbeiter, die ekom21.


6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist oder Sie dem zugestimmt haben.


7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Personenbezogene Daten müssen wir solange speichern, wie sie für das Wahlverfahren erforderlich sind.
Maßstab hierfür sind insbesondere die Verjährungs- und gesetzlich vorgegebene Löschfristen.


8. Ihre Rechte

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.


Recht auf Auskunft

  • Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren (z. B. Melderecht, Personalausweis- und Passrecht, Personenstandsrecht, usw.) gemacht werden.


Recht auf Berichtigung

  • Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.


Recht auf Löschung

  • Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt insbesondere davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.


Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

  • Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.


Recht auf Widerspruch

  • Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.


Recht auf Beschwerde

  • Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:


Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 

Postfach 3163, 65021 Wiesbaden

Tel. 0611/1408-0

Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de


Info

Die vorstehend genannten Gesetze finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/ (Landesrecht Hessen) und http://eurlex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union).