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Haushalt
Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König am 21.03.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 26.323.604 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf - 26.886.164 €
mit einem Saldo von - 562.560 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 100 €
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf - 530.100 €
mit einem Saldo von - 530.000 €
mit einem Fehlbedarf von - 1.092.560 €
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 799.602 €
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 829.150 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 4.296.260 €
mit einem Saldo von - 3.467.110 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.467.110 €
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf - 1.456.587 €
mit einem Saldo von 2.010.523 €
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von - 656.985 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.467.110 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.683.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf 730 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 730 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 405 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 21.03.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Für die Bewirtschaftung der Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen gilt die als Teil des Haushaltsplans beschlossene Budgetierungsrichtlinie.
Bad König, den 27.03.2024
Der Magistrat der Stadt Bad König
(Muhn, Bürgermeister)
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat als Behörde der Landesverwaltung
V.20 – Kommunalaufsicht
Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach, 18. Juli 2024
Magistrat der Stadt Bad König
Schlossplatz 3
64732 Bad König
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2024; beschlossen von der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2024
Hiermit erteile ich folgende nach § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigungen der Haushaltssatzung der Stadt Bad König für das Haushaltsjahr 2024:
- zu der Abweichung von den Vorgaben des § 92 Abs. 5 Ziffer 2 HGO hinsichtlich des Haushaltsausgleichs des Finanzhaushalts in der Planung,
- zu der Festsetzung des in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von
3.467.110 €
(in Worten: drei Millionen vierhundertsiebenundsechzigtausendeinhundertzehn Euro),
gemäß § 103 Abs. 2 HGO,
- zu der Festsetzung des in § 3 der Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.683.000 €
(in Worten: zwei Millionen sechshundertdreiundachzigtausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO
und
d) zu der Festsetzung des in § 4 der Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von
3.000.000 €
(in Worten: drei Millionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
Im Auftrag
gez.
Sandra Kemper
Leitende Regierungsdirektorin
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.07.2024 bis 06.08.2024 im Rathaus der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König, Zimmer OG5, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montags bis freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bad König, den 22.07.2024
Muhn, Bürgermeister