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Wahlen
Bürgermeisterwahl der Stadt Bad König
Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bad König am 09. Juni 2024
Der Wahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juni 2024 das endgültige Wahlergebnis der Direktwahl ermittelt und folgende Feststellung getroffen:
Anzahl der Wahlberechtigten 7.723
Anzahl der Wählerinnen und Wähler 4.660
Anzahl der gültigen Stimmen 4.578
Anzahl der ungültigen Stimmen 82
Die Wahlbeteiligung betrug 60,34 %.
Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:
Lfd.Nr. Familien- und Rufname Träger des Wahlvorschlages Stimmen %__
01 Hofferbert, Frank Zukunft Bad König (ZBK) 2.815 61,49
02 Horn, Klaus-Dieter Sozialdemokratische Partei
Deutschlands (SPD) 826 18,04
03 Muhn, Axel Einzelbewerber Muhn 937 20,47
Auf den Bewerber Herrn Frank Hofferbert sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.
Damit ist
Frank Hofferbert
zum Bürgermeister der Stadt Bad König gewählt.
Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters:
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.
Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG).
Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen von dem Tag dieser Bekanntmachung ab schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Bad König, Schloßplatz 3, 64732 Bad König, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad König, den 11. Juni .2024 Kees,
Gemeindewahlleiterin
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