Am Gänsbrunnen

Bauleitplanung der Stadt Bad König Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“, 1. Änderung in der Gemarkung Bad König 

hier:    Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König hat in ihrer Sitzung am 10.03.2022 beschlossen, ein Aufstellungsverfahren für die erste Änderung des im November 2019 beschlossenen und rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“ in der Gemarkung Bad König im Sinne des § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung „Am Gänsbrunnen“, 1. Änderung. Der Plangeltungsbereich umfasst die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Bad König, Flur 2 Nr. 218/1, 705/1, 706, 707, 708/1, 709/1, 710 -716, 717/1, 719/1, 720, 721, 722/1, 723, 724, 725/1, 726/1, 727-740, 743/1, 744/1, 745-749, 431/7 sowie 570/3. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der beigefügten Plandarstellung zu entnehmen; die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.


Abbildung       Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Eintragung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“, 1. Änderung, (Quelle: InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG)

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“ 2019 wurde mit dem Umlegungsverfahren für die neuen Wohnbaugrundstücke und der Planung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen begonnen. Im Rahmen der Umsetzung, speziell der Erschließungsplanung wurde aufgrund der örtlichen Situation das Erfordernis eines zusätzlichen Gehwegs im Süden des Plangebietes erkannt. Weiterhin hat sich an den zusätzlichen Gehweg die Grundstücksbildung angepasst, sodass es auch hier zu Änderungen kam. Der Geltungsbereich ist in seiner geografischen Lage und Ausprägung identisch mit dem ursprünglichen Geltungsbereich, allerdings haben sich nach dem bereits erfolgten Umlegungsverfahren für die Wohnbaugrundstücke des Plangebiets die Flurstücke in Größe sowie Bezeichnung und somit die Katastergrundlage geändert.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König hat in gleicher Sitzung am 10.03.2022, aufgrund der ausgeführten, geringfügigen Änderungen ohne Berührung der Grundzüge der Planung, die Anwendung des vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Ferner wurde beschlossen, gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB BauGB und nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung i. S. d. § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.

Zugleich wird bekannt gemacht, dass die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.03.2022 den vorgelegten Bebauungsplan „Am Gänsbrunnen“, 1. Änderung als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 BauGB beschlossen hat.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“, 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung, der gesonderten Planzeichenerklärung, dem Textteil zum Bebauungsplan sowie der dazugehörigen Begründung mit Anlagen (Umsetzungsnachweis der vorbereitenden Artenschutzmaßnahmen, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bestandskarte) in der Zeit vom

28.03.2022 bis einschließlich 29.04.2022

im Rathaus der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König,

während der folgenden Dienststunden öffentlich ausliegt:

Montag bis Freitag                      8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,

Montag                                      14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

Donnerstag                               14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan im oben genannten Zeitraum auf der offiziellen Homepage der Stadt Bad König (www.badkoenig.de), Rubrik Wirtschaft à Stadtentwicklung à Bebauungspläne oder über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Es wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der o. g. öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bad König, Schlossplatz 3, 64732 Bad König möglich. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Bad König deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Stadt Bad König hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB auf das Planungsbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

 

Bad König, den 18.03.2022

Für den Magistrat der Stadt Bad König

Axel Muhn (Bürgermeister)

Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Gänsbrunnen"                                 in der Gemarkung Bad König

hier:       Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan „Am Gänsbrunnen“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad König hat in ihrer Sitzung am 21.11.2019 den Bebauungsplan „Am Gänsbrunnen“ in der Gemarkung Bad König, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil zum Bebauungsplan, der dazu gehörigen Begründung und dem Landespflegerischen Fachbeitrag mit Bestandskarte sowie einer Anlage (in Form eines Artenschutzgutachtens), als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Bebauungsplan kann im Rathaus der Stadt Bad König, Schlossplatz 3 64732 Bad König während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag – Freitag          8.30 - 12.00 Uhr

Montag                       14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag                 14.00 - 18.00 Uhr

 

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie zur Aufrechterhaltung der Dienstleistungen der Zugang zum Rathaus weiterhin eingeschränkt ist und eine Einsichtnahme der Satzungsunterlagen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.

 

Zusätzlich kann der in Kraft getretene Bebauungsplan mit all seinen Bestandteilen auch auf der Internetseite der Stadt Bad König eingesehen werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“ umfasst eine Fläche von ca. 29.168 m² und beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Bad König, Flur 2 Nr. 214/1, 216/1, 217, 218/1, 219/1, 220/3, 221/3, 222/3, 223/3, 226/1, 227/1, 328, 329, 330, 331, 332, 333/1, 334/1, 431/2 (teilweise), 415 (teilweise) 544/1, 544/2 (teilweise) sowie 570/1. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen und wird hiermit Teil der Bekanntmachung.

Hinweise:

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn ihm aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile entstanden sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Bad König beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Satzungen nach dem BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hinzuweisen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bad König unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der Bebauungsplan „Am Gänsbrunnen“ in Kraft.

Bad König, den 01.02.2021

Für den Magistrat der Stadt Bad König,

Muhn, Bürgermeister